Anfragen

Durch Anfragen kann auf konkrete Sammlungsbestände aufmerksam gemacht werden. Die Mitarbeiter*innen der Sammlungsabteilung Wissenschaftliche Sammlungserschließung und –dokumentation bearbeiten fortlaufend alle Repatriierungs- und Restitutionsanfragen. Sie pflegen außerdem den Kontakt zu den Communities, betreiben Provenienzforschung und bereiten die Repatriierungen sowohl logistisch als auch in einem für alle Beteiligten angemessenen kulturellen Rahmen vor. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Objekte aus organischem Material und Vorfahren während ihres Verbleibs im Museum häufig mit Bioziden behandelt worden sind. Dies diente der Konservierung und dem Vorbeugen eines möglichen Schädlingsbefalls. Zudem besteht die Gefahr, dass Vorfahren Krankheitserreger tragen, die noch aktiv sein können. Bei dem Umgang mit diesen Objekten und Vorfahren ist daher das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (z.B. Nitril Handschuhe, Atemschutzmaske) notwendig.

Bild

© Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Foto: Miriam Hamburger
Major Sumner (Ngarrindjeri) und Malcom Siely (Gurnaikurnai) bei der Sichtung von für die Gunaikurnai und Ngarrindjeri kulturerblich relevanter Objekte im Australien-Depot im GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig.

teasertext

Die Abläufe von Restitutions- und Repatriierungsanfragen unterscheiden sich teils stark, orientieren sich allerdings an einer ähnlichen grundlegenden Struktur:

Schritte der Anfrage

Wenn Sie eine Grundlage für eine konkrete Sammlungsanfrage haben, schicken Sie an die Direktorin der Sächsischen Ethnographischen Sammlungen (SES) oder die relevanten Ansprechpartner*innen: Ihren Namen, die Namen der Organisation oder Community und Kontaktpersonen, die Adresse, das Anfragedatum und eine Anfrage an die Bestandslisten und digitalen Bilder. Anfragen betreffen Objektlisten und, falls bekannt, konkrete Vorfahren oder sind eine generelle Anfrage an die Sammlung. 

Die SES Sammlungsabteilung wird den Erhalt ihrer Anfrage bestätigen und sie bearbeiten. Sie erhalten anschließend eine Liste über den Sammlungsbestand oder Vorfahren, die sich in der Sammlung des Museums befinden.

Sobald beide Seiten den Sammlungsbestand gesichtet haben, wird ein Treffen vereinbart. Dieses hat zum Ziel, relevante Gegenstände oder Vorfahren daraus zu besprechen.

Auf Grundlage einer gemeinsamen Besprechung gelangen die Anfragedelegation und die Museumsmitarbeiter*innen zu einem Konsens, wie weiter mit den betreffenden Objekten oder Vorfahren verfahren wird. Führt die Anfrage zu einer offiziellen Restitutions- oder Repatriierungsanfrage, erarbeiten beide Parteien kooperativ einen passenden Ablaufplan der nächsten Schritte. Hierin kommt es (nicht ausschließlich) zu Provenienzforschung, forensischen Analyseverfahren, der Zusammenarbeit mit Gerichtsmediziner*innen, sowie weiteren logistischen und kulturellen Sichtungsmethoden. Ergibt sich auf Seite der anfragenden Partei der Bedarf an Nachfragen, Anmerkungen oder Zweifeln jedweder Art, helfen die Mitarbeiter*innen der Sächsischen Ethnographischen Sammlungen (SES) gerne bei einer zufriedenstellenden Beantwortung. Zusammen werden dann in Absprache mit der anfragenden Partei Vorschläge zwecks der wissenschaftlichen und analytischen Abläufe gestellt.

Ein formeller Arbeitsrahmen wird entworfen.

 

Restitutionsforderungen müssen vom Ministerium für Kultur und Tourismus des Freistaates Sachsen und eventuell vom Sächsischen Landtag bewilligt werden.

Die Nachforschungen und Berichterstattungen werden teilweise in Zusammenarbeit mit einem weitreichenden Netzwerk in Deutschland tätiger ethnologischer, historischer und forensischer Wissenschaftler*innen bewerkstelligt. Die Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen (SES) sind prinzipiell offen für internationale Kooperationen mit Wissenschaftler*innen, Kurator*innen und weiteren Expert*innen um einen umfassenden Bericht bezüglich aller Objekte und Ahnen gewährleisten zu können.

 

Bezüglich finanzieller Förderung, Transport sowie Verpacken oder Objekte oder Ahnen wird gegenseitiges Übereinkommen angestrebt. 

Alle Arbeitsschritte im Prozess werden von beiden Parteien über Kontaktpersonen abgestimmt.

Deakzessionierung und Repatriierung finden vor Ort in den Museen in Sachsen, sowie gegebenenfalls in Einrichtungen der Botschaften statt, die die anfragende Delegation vertritt.

Kulturelle Rahmenhandlungen wie Zeremonien, Bestattungsabläufe oder andere Ereignisse werden entsprechend geplant, je nach Wünschen der Delegation, um einen angemessenen und respektvollen letzten Schritt der Heimreise zu gewährleisten.

Kontakt

Dr. Birgit Scheps-Bretschneider
Abteilungsleiterin Provenienzforschung und Restitution
Kustodin Australien / Pazifik
Tel. +49 341/97 31-915
birgit.scheps@skd.museum

Ute Uhlemann
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 341/97 31-916
ute.uhlemann@skd.museum

Zum Seitenanfang